Forstbetrieb

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen

„Wir entwickeln Lebensräume“

Der Eingriff in die Naturlandschaft, z.B. durch Flächenversiegelung, Baumaßnahmen oder Windenergie erfordert gemäß der geltenden naturschutzfachlichen Gesetzgebung eine Kompensation durch "gleichwertige" Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen.

Wir sind aufgrund unserer naturräumlichen Ausstattung in der Lage, naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit den Behörden auf eigenen forst- und/oder landwirtschaftlichen Flächen zu planen, durchzuführen und langfristig zu sichern.

Eingriffsträgern bieten wir zum Beispiel die Übernahme von festgelegten Erstaufforstungen, waldverbessernden Maßnahmen durch Umgestaltung von Nadel- in Laubholzbestände und ökologische Aufwertungen landwirtschaftlicher Flächen an.